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Beschreibung des Angebotes:

Biete: Ist Künstliche Intelligenz ein Konkurrent?

von Berger

Gestatten Sie ein paar Worte vorweg.

Ist die „Künstliche Intelligenz“ wirklich Konkurrent der Autoren? Derzeit scheint es so, dass Webtexte vorzugsweise mit Künstlicher Intelligenz erstellt werden. Wozu braucht es da noch Autoren?

Zugleich reift die Erkenntnis, dass die KI lediglich auf die im Internet vorhandenen und öffentlich zugänglichen Texte zurückgreift und vorhandene Texte im Grunde nur aufwärmt. Insoweit erscheint es nur eine Frage der Zeit, bis nichts Neues mehr aufgegriffen werden kann, weil es eben nichts Neues gibt, das durch menschliche Autoren geschaffen worden wäre.

Es dürfte ein Privileg menschlicher Autoren bleiben, mit der dem Menschen ureigenen Kreativität Neues zu schaffen und Dinge aufzugreifen, für die die richtigen Worte erst gefunden werden müssen. Dass die KI dies überzeugend kann, darf bezweifelt werden. Wenn sie es tatsächlich nicht kann, dürften mit KI erstellte Texte früher oder später langweilig werden. Der interessierte Leser wird merken, dass nichts Neues geboten wird und die für sein Informationsbedürfnis notwendige Affinität keine zu erwartende Berücksichtigung findet. Spätestens jetzt kommt der Mensch ins Spiel.

Auch ich bin Mensch und sehe allen Grund, meine Dienste als Autor weiter anzubieten.

Beispiel

Das Abstammungsrecht wurde reformiert. Im Recht der Anfechtung der Vaterschaft kam es zu erheblichen Änderungen. Da diese neu sind, wird die KI mindestens Schwierigkeiten haben, hier Texte zu verfassen, in denen diese Neuheiten berücksichtigt sind und Texte mit der gerade im Familienrecht notwendigen Empathie zu formulieren. Als menschlicher Autor sehe ich hier keine Schwierigkeiten, dem Leser gerecht zu werden.

Beispiel

Geht es um rechtliche Aspekte, nutzt es dem Leser wenig, wenn er rein rechtlich informiert wird. Wichtiger ist, das Recht als Rahmen zu nehmen und um das zum Beispiel im Familienrecht typische Geschehen herumzubauen. Gerade im Familienrecht steht der Mensch im Mittelpunkt. Es geht um dessen Bedürfnisse, für die es die notwendige Lebens- und Berufserfahrung braucht, um brauchbare Lösungen und Perspektiven anzubieten. Geht es um den Kontaktabbruch nach der Trennung, gilt es, Grenzen zu setzen, ohne sich rechtlich zu verrennen. Oder stehen wegen der Trennung heimliche Audioaufnahmen zur Beweissicherung zur Debatte, ist zu überlegen, ob diese hilfreich oder eher riskant sind.

Also denn, ich verfasse Texte zu allen Themen des Familienrechts. Dazu gehören: …

+ Verlobung und Eheschließung,
+ Alltags- und Beziehungsfragen in der Ehe,
+ Konstruktive Lösungen bei der Trennung,
+ Ablauf des Scheidungsverfahrens,
+ Inhalte und Empfehlungen zu Scheidungsfolgenvereinbarungen,
+ Abstammungsrecht,
+ Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie
+ Elternunterhalt.

Als Volljurist mit viel anwaltlicher Erfahrung kenne ich die Materie im Detail. Seit vielen Jahren bin ich als Autor tätig und beliefere Websites, Zeitungen und Zeitschriften. Zu meinem Repertoire gehören perfekte Rechtschreibung, stilsichere Formulierungen und das Know-how, dem Leser Dinge zu erklären, mit denen er/sie meist nur konfrontiert wird, wenn es darauf ankommt. Praxis- und lesertaugliche Empfehlungen sind genauso Standard wie Hinweise, was im konkreten Fall zu tun oder zu unterlassen ist.

Bei Interesse stelle ich gerne Referenztexte zur Verfügung.
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Das Inserat wurde am 22.04.2026 aufgegeben, also vor 0 Tagen.
 
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