Profil-Platz auf Texterjobbörse buchen - So geht’s!

Profil buchen bei Texterjobbörse

Sie möchten ein Profil-Platz für sich als Textdienstleister oder Ihre Textagentur bei uns buchen? Gute Entscheidung! Im Prinzip benötigen wir nur 3 Sachen. Was, wie lange und natürlich Ihren Profiltext sowie ein passendes Bild.

Zunächst zum 'Was':

Schreiben Sie uns bitte in der Anfragemail, für welches Paket (Infos zu den Möglichkeiten & Preisen) Sie sich entschieden haben. Das reguläre, gut sichtbare Basis-Profil oder die Mini-Profilseite. Sind Zusatzfeatures gewünscht?

gewünschte Dauer:

Wie lange soll die Buchung mindestens laufen (mit Option der Verlängerung bei Bedarf natürlich)? Bitte beachten Sie die jeweiligen Mindestlaufzeiten je nach Paket.

Profiltext:

Wir haben eine Vorlage für Word (Download) oder OpenOffice (Download) erstellt, mit allen Profilfragen. Mit enthalten sind kurze Tipps und Anmerkungen, die Ihnen beim Erstellen helfen sollen. Das sollte kein Problem sein, schließlich sind Sie ja Textprofi :-)

Bild:

Als letztes benötigen wir noch ein möglichst hochwertiges Portraitbild. Das war´s schon!

Wenn wir dann in der persönlichen Beratung alles geklärt haben, sind wir dran und erstellen folgend aus den Texten und Bildern Ihren persönlichen Eintrag. Sprich Landingpage, Profilteaser und so weiter.

Voraussetzungen

Damit alles vergleichbar bleibt und für die potenziellen Auftraggeber komfortabel, müssen einige Vorgaben gewahrt sein.

So müssen am Ende des Profils Name, Adresse und Mailadresse zur Kontaktaufnahme für interessierte, potenzielle Kunden genannt werden. Auch im Sinne der Transparenz! Anonyme Profile oder Pseudonyme wie „TexterBiene“, nehmen wir nicht an.

Die Themenschwerpunkte sind fest vorgegeben und können hier in einem Beispiel-Profil eingesehen werden. Das Profilbild soll den Texter selbst (z.B. Passbildstil) zeigen. Eine Einbindung wird empfohlen, ist aber nicht obligatorisch. Auf Wunsch kann aus 10 verschiedenen Gestaltungsbildern (gegen Aufpreis) gewählt werden. Eigene Bilder sind nur möglich, sofern die Urheberschaft einwandfrei geklärt und nachgewiesen werden kann.