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Cent

Texter-Honorar berechnen

Entgeltberechnung leicht gemacht

Mit dem Entgeltabrechnungs-Tool von Texterjobboerse.de ermitteln Sie mit nur einem Klick, was Ihre fertige Arbeit (nach der Textanalyse) wert ist. Natürlich gleich mit dem passenden Steuersatz! Die Ergebnisse lassen sich direkt teilen oder als PDF exportieren.


  • Wortpreiskalkulation mit frei einstellbarem Preis pro Wort (0,5 bis 80 Cent/Rappen)
  • Mehrwertsteuer für Deutschland, Österreich und die Schweiz – inklusive Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) für Deutschland sowie ähnlicher Optionen für Österreich und die Schweiz
  • Netto- und Bruttobetrag klar ausgewiesen in der jeweiligen Landeswährung
  • Flexible Zähloptionen: Zahlen als Wörter mitzählen oder Abkürzungen ignorieren
  • Mindestzeichenzahl anpassen: Ab wann wird ein Wort gezählt (1 bis 4 Zeichen)
  • Wichtige Textstatistiken (Wörter, Zeichen, Sätze, Absätze, Schachtelsätze) auf einen Blick

Texterin kalkuliert Preis für fertigen Content

Länderspezifische Besonderheiten berücksichtigen

Mehrwertsteuer ist nicht gleich Mehrwertsteuer – je nachdem, in welchem Land eine Texterin tätig ist oder für welches Land ein Auftrag gilt, gelten unterschiedliche Sätze. Unser Programm berücksichtigt diese Varianten bei Bedarf natürlich mit! So können deutsche Nutzer z. B. 19 %, 7 % und 0 % (§ 19 UStG) wählen. Für Österreich gelten 20 % bzw. 13 % (§ 10 UStG), für die Schweiz 8,1 %.

Für wen ist der Honorarrechner gedacht?

Die Seite richtet sich vor allem an Freelance-Texter (Freiberufler/Selbstständige), die ein konkretes Angebot kalkulieren oder fertige Texte abrechnen möchten. Content-Agenturen können damit intern Aufträge bepreisen und Auftraggeber die Berechnung transparent nachvollziehen.

So funktioniert der Entgeltrechner

Zunächst wird die Anzahl der Wörter im Text bestimmt. Abhängig vom eingestellten Wortpreis ermittelt das Programm anschließend den abrechenbaren Netto- und Bruttobetrag. Dabei lässt sich für Deutschland, Österreich und die Schweiz jeweils der passende Mehrwertsteuersatz festlegen. Die Besonderheit: Bei Bedarf lässt sich separat festlegen, ob Zahlen wie z. B. „34“ als Wörter gezählt werden sollen oder nicht. Oder ab wieviel Zeichen ein Wort als solches gezählt wird, um etwa einzelne Buchstaben (nicht) mit zu berücksichtigen.